Die türkisch-europäischen Beziehungen
August 1949 – Die Türkei wird Mitglied im Europarat.
Juni 1959 – Zum ersten Mal bewirbt sich die Türkei um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
September 1963 – Unterzeichnung des „Abkommens von Ankara“ - ein Assoziationsvertrag zwischen der Türkei und der EWG, mit dem die Errichtung einer Zollunion in drei Phasen festgeschrieben wird. Eine spätere Mitgliedschaft der Türkei in der EWG wird dabei in Aussicht gestellt.
November 1970 – Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen.
September 1980 – Die Beziehungen zur Europäischen Gemeinschaft kühlen wegen des Militärputsches in der Türkei deutlich ab.
April 1987 – Die Türkei bewirbt sich auf der Grundlage von Artikel 237 des EWG-Vertrages um eine volle Mitgliedschaft in der Gemeinschaft.
Dezember 1989 – Die Europäische Kommission lehnt aus wirtschaftlichen und politischen Gründen einen Beitritt der Türkei ab. Bevor die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, soll zunächst die Zollunion realisiert werden.
Januar 1996 – Einführung einer Zollunion mit der EU als weiterer Meilenstein für eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union.
Dezember 1997 - Der Europäische Rat von Luxemburg bestätigt die Beitrittsperspektive des Assoziierungsabkommens und stellt ausdrücklich fest, dass die Türkei für einen Beitritt zur EU in Frage kommt.
März 1998 – Die EU-Kommission verabschiedet eine „Europäische Strategie für die Türkei“. Darin enthalten sind Vorschläge für eine verstärkte Kooperation zwischen der EU und der Türkei. Die Türkei erklärt sich mit der Initiative einverstanden.
Juni 1999 – Die deutsche Präsidentschaft des Europarates plädiert für eine Anerkennung der türkischen Kandidatur zu denselben Bedingungen, wie sie auch für andere EU-Beitrittskandidaten gelten.
Dezember 1999 – Auf dem EU-Gipfel von Helsinki wird der Türkei der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Die Verhandlungen sollen allerdings erst aufgenommen, wenn die Türkei die politischen Kriterien des Europäischen Rates von Kopenhagen vom Juni 1993 erfüllt. Die „Kopenhagener Kriterien“ beinhalten: 1. institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, 2. den Schutz der Minderheiten und 3. die Wahrung der Menschenrechte.
April 2001 – Die Türkei erarbeitet ein „nationales Programm“, dass eine Harmonisierung an EU-Recht und die Europäische Union als Wertegemeinschaft erreichen soll. Das Dokument wird von der EU-Kommission als großer Fortschritt in den beiderseitigen Beziehungen gewertet.
November 2002 – Der Präsident des EU-Reformkonvents Giscard d´Estaing wendet sich strikt gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU. Deren Aufnahme bedeute das „Ende der Europäischen Union“, die Türkei sei kein europäisches Land.
Dezember 2002 – Auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen beschließt die Europäische Union mit den zehn mittel- und osteuropäischen Staaten die bislang größte Erweiterung in ihrer Geschichte. Die Türkei bekommt von den europäischen Staats- und Regierungschefs die Zusage für den Beginn von Beitrittsverhandlungen im Dezember 2004, wenn sie bis dahin die politischen Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllt.