Das Ende der Straffreiheit in Syrien?
Seit Jahren kann das Assad-Regime in Syrien machen was es will – zu Tode foltern, aushungern, Krankenhäuser bombardieren und Kinder vergasen – es bleibt folgenlos. Den syrischen Präsidenten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen klingt deshalb nach einer naheliegenden Idee, die man schon früher hätte haben können.
Aber die internationale Strafverfolgung stößt im Falle Syriens an ihre Grenzen. Der Internationale Strafgerichtshof kann nicht aktiv werden, weil Damaskus ihn nicht anerkennt und Russland und China im Weltsicherheitsrat eine Überstellung nach Den Haag verhindern. Auch sogenannte hybride Gerichte, in denen nationale und internationale Juristen an einem geeigneten Ort zusammenarbeiten (bisher etwa in Sierra Leone, Kambodscha und im Libanon), brauchen die Zustimmung der Vereinten Nationen.
"Völkermord in Zeitlupe"
Eine Gruppe deutscher Juristen ist das Zuschauen jetzt leid. Als "Völkermord in Zeitlupe" bezeichnet Mehmet Daimagüler das, was in Aleppo passiert. Er ist einer von sechs Anwälten, die in Deutschland Strafanzeige gegen Baschar al-Assad gestellt haben. 41 Fälle haben die Juristen zusammengetragen, die zwischen dem 26. April und dem 19. November 2016 in Aleppo stattfanden. "Wir beschränken uns auf diese Ereignisse, weil sie besonders gut dokumentiert sind", so Daimagüler.
Tatsächlich gibt es für die Gräueltaten in Syrien Beweise genug. Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch weisen regelmäßig konkrete Fälle von Massakern und Kriegsverbrechen nach. Schuld trägt nicht nur das Regime, alle Kriegsparteien in Syrien brechen das Völkerrecht. Aber Assads Gewalt ist systematisch, sie wird von offiziellen Stellen befohlen, ausgeführt und dokumentiert. Ein ganzer Staatsapparat ist mit der Vernichtung von Menschen beschäftigt – das erklärt die großen Unterschiede in den Opferzahlen. Nach Angaben des Syrischen Netzwerks für Menschenrechte (SNHR) ist das Regime zwischen März 2011 und November 2016 für mehr als 92 Prozent der getöteten Zivilisten, 86 Prozent der getöteten Kinder, 99 Prozent der zu Tode Gefolterten und 80 Prozent des getöteten medizinischen Personals verantwortlich.
Codename Caesar – Bilder des Grauens
Die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für Syrien warf der syrischen Regierung im Februar 2016 die "Massenvernichtung von Zivilbevölkerung" vor. Und die mehr als 53.000 Fotos, die der ehemalige Militärfotograf mit Codename Caesar 2013 aus dem Land schmuggeln konnte, liefern Beweise, wie sie Ankläger früherer Kriegstribunale noch nie gesehen haben.
Die Kommission für Internationale Gerechtigkeit und Verantwortung (Cija), eine aus ehemaligen Ermittlern internationaler Gerichtshöfe bestehende NGO, geht noch einen Schritt weiter. Sie schmuggelt offizielle Dokumente aus Syrien heraus, um Befehlsketten nachzuweisen. Schließlich muss vor Gericht nicht nur belegt werden, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit stattfanden, sondern vor allem wer diese angeordnet hat. Mehr als eine Million Schriftstücke verwahrt Cija bereits an geheimen Orten, erste Akten mit den Namen von Verdächtigen sind fertiggestellt und warten auf einen Gerichtshof, der bereit ist, diese Fälle zu verhandeln.
Zum jetzigen Zeitpunkt kommen dafür nur nationale Gerichte infrage. Sie haben drei Möglichkeiten, Ermittlungen aufzunehmen. Erstens wenn ein Staatsbürger des eigenen Landes in Syrien eine Straftat begangen hat – zum Beispiel deutsche Dschihadisten bei der Terrorgruppe IS. Zweitens wenn eigene Staatsbürger in Syrien zu Schaden gekommen sind – so wie zwei syrisch-französische Männer (Vater und Sohn), die 2013 in Damaskus verhaftet wurden und von denen seitdem jede Spur fehlt.
In ihrem Fall wird seit Oktober in Paris gerichtlich ermittelt. Und drittens wenn die Verbrechen so schrecklich sind, dass sie die ganze Welt angehen – wie die unter §1 des Völkerstrafgesetzbuches genannten Straftaten Kriegsverbrechen,Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Letzteres funktioniert allerdings nur in Staaten wie der Bundesrepublik, die das so genannte Weltrechtsprinzip anerkennen.
Bedeutsames Verfahren
Wahrscheinlich wird sich Assad nie vor einem deutschen Gericht verantworten müssen. Dennoch bezeichnet Toby Cadman, ein internationaler Strafjurist aus Großbritannien, das Verfahren als "extrem bedeutsam", weil es das erste dieser Art sei. Cadman sichert seit Jahren Beweise für die Verbrechen in Syrien und hat sich dafür auch durch die Caesar-Fotos gequält – "das Schrecklichste", was er je gesehen habe.
Auf Grundlage der Caesar-Akte arbeitet seine Kanzlei an der Eröffnung eines Prozesses in einem europäischen Staat, den er noch nicht nennen will. Je mehr ermittelt werde desto besser, sagt Cadman, damit nicht erst in zehn Jahren Beweise zusammengestellt und Zeugen vernommen werden, sondern schon jetzt. Und damit der Druck auf die internationale Gemeinschaft steige, den andauernden Völkermord zu beenden.
Deutschland ist der perfekte Ort für die Anklage, denn nirgendwo im Westen leben so viele geflüchtete Syrer – eine halbe Million potenzielle Zeugen für die Schrecken in der Heimat. Viele davon hören sich die Anwälte täglich an, wenn sie die Syrer in ihren Asylverfahren vertreten. Daher der Wunsch, diese Aussagen für eine Anzeige gegen Assad zu nutzen.
Notwendiges System einer Übergangsjustiz
Die Präsenz der Syrer birgt zwei weitere Chancen. Erstens sollten Syrer so bald wie möglich an rechtsstaatlichen Prozessen beteiligt werden, damit sie diese Verbrechen nach Ende des Krieges auch in Syrien selbst aufarbeiten können. "Die Syrer müssen ein System der Übergangsjustiz entwickeln", sagt Cadman. Denn das schiere Ausmaß an Verbrechen lasse sich vor einem internationalen Tribunal gar nicht verhandeln.
"Selbst in Den Haag würden irgendwann nur einzelne ausgewählte Fälle landen", erklärt der Jurist. Alle anderen, sprich Hunderttausende Syrer, deren Angehörige verschwunden sind, zu Tode gefoltert oder getötet wurden, müssten in Syrien Gehör finden, sonst werde das Land nicht zur Ruhe kommen, so Cadman. "Ohne Gerechtigkeit keine Versöhnung, keine Stabilität und kein Frieden."
Die zweite Chance besteht darin, dass unter den nach Deutschland geflohenen Syrern nicht nur Opfer, sondern auch Täter sind: Vertreter der syrischen Staatssicherheit, der Armee oder ausländischer Pro-Assad-Milizen. Würde es gelingen, diese hier zu verurteilen, könnten ihre Landsleute Vertrauen in juristische Institutionen und Verfahren entwickeln. Trotz vieler Hinweise auf in Deutschland untergetauchte Shabiha-Milizionäre konnte bislang kein Fall zur Anklage gebracht werden. Die einzigen, die regelmäßig vor Gericht landen, sind deutsche Dschihadisten nach ihrer Rückkehr aus Syrien. Dass Assads Schergen in Deutschland Asyl genießen und frei herumlaufen, ist für viele Syrer unerträglich.
Auch deshalb sendet das Verfahren gegen Syriens Machthaber die richtige Botschaft. Ja, wir haben verstanden – Assad ist kein kleineres Übel, sondern ein Kriegsverbrecher. Nicht der IS tötet die meisten Zivilisten, sondern das Regime in Damaskus (und Russland hat bis jetzt mehr Zivilisten getötet als der IS und die Nusra-Front zusammen). Und einen Staatsführer, der hierzulande wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist, werden wir nicht zum Partner im Kampf gegen den Terror machen.
Kristin Helberg
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