Am Gängelband des Staates

Nach Informationen von "Reporter ohne Grenzen" saßen in der Türkei seit dem Ende des Militärregimes 1983 nie so viele Journalisten im Gefängnis wie heute. Die Freiheit der türkischen Presse verläuft in sehr engen Grenzen. Doch ist dieses Phänomen wirklich so neu? Antworten von Fatih Cicek

Von Fatih Cicek

"Wo immer man hinterfotzige Arschlöcher, Magazin-Fritzen, Diebe, Hanswurste und Hinternkriecher sieht, sind es alles die Allah-Männer." So in etwa lautete einer der Tweets von Fazil Say, einem türkischen Komponisten und Schriftsteller, dessen orchestrale Stücke die New Yorker Philharmoniker und das Berliner Sinfonie-Orchester vorführten.

Aufgrund seiner Tweets wurde Say nach Paragraf 216/3 des türkischen Strafgesetzbuches zu zehn Monaten Haft verurteilt, mit der Begründung, „religiöse Werte und Menschen mit religiösen Empfindlichkeiten öffentlich beleidigt und herabgewürdigt zu haben".

Nicht selten wurde die Erdoğan-Regierung aufgrund der Verurteilung von Journalisten im In- und Ausland kritisiert. In einem Brief an den stellvertretenden türkischen Premierminister Bülent Arınç rief Amnesty International die türkischen Behörden dazu auf, ein besondere Verantwortung für die Pressefreiheit zu übernehmen und die Gesetze internationalen Menschenrechtsnormen anzupassen.

Protest gegen Medienzensur; Foto: picture-alliance/dpa
Maulkorb und Repressionen für die Medien: Vielen Journalisten werden Straftaten nach dem umstrittenen Antiterrorgesetz zur Last gelegt. Oft erhalten weder Angehörige noch Anwälte Informationen über die Anklage und Zugang zu den Akten. Weil sie Gefangene übermäßig lange in Untersuchungshaft hält, wurde die Türkei wiederholt international kritisiert. Eine Reform des Antiterrorgesetzes im Juli 2012 brachte jedoch nur geringfügige Verbesserungen.

​​Das in New York ansässige Committee to Protect Journalists veröffentlichte einen 53-seitigen Bericht, in dem es um die Situation der verurteilten Journalisten in der Türkei geht. Um ein Verständnis für die Pressefreiheit in der Türkei zu entwickeln und letztendlich ein persönliches Urteil über die politische Richtung der Regierungseliten geben zu können, sollten wir uns die Geschichte der Türkei aber noch einmal kurz in Erinnerung rufen.

Die autoritäre Politik der Jungtürken

Zunächst: Pressefreiheit hat es in der Form in der Türkei noch nie gegeben. Nach ihrem Putsch 1913 etablierten die Jungtürken (Mitglieder des Komitees für Einheit und Fortschritt) ein autoritäres Einparteiensystem, welches sich – wie der Historiker Erik-Jan Zürcher richtig argumentiert – bis 1950 fortsetzte.

Die Jungtürken – darunter auch die Kemalisten – strebten eine "Nationale Volkswirtschaft" an. Die säkular-nationalistischen Jungtürken fühlten sich durch die Tatsache gestört, dass der private Sektor größtenteils von osmanischen Bürgern griechischer, armenischer und jüdischer Herkunft kontrolliert wurde. Die Jungtürken wollten den privaten Sektor mit Hilfe der staatlichen Macht "türkisieren".

Nichtmuslime wurden nicht nur aus der Türkei vertrieben, sogar ihre Vermögen wurden durch legale oder illegale Mittel an Türken übergegeben. Eine künstliche, vom Staat geschaffene türkische Bourgeoisie bildete sich heraus.

Dieser Zustand dauerte bis zur Regierungszeit der AKP an. Diese vom Staat kreierte reiche Elite wurde nun durch eine muslimisch-konservative "Gegenelite" ersetzt, die teilweise mit denselben traditionellen kemalistischen Mechanismen reagiert und deren Reflexe zeigt. Die AKP scheint einen modus vivendi oder eine Art Gleichgewicht mit dem "Staat" bzw. der kemalistisch-bürokratischen Oligarchie gefunden zu haben.

Die Jungtürken brauchten eine Nation, einen Staat, die sie durch Social Engineering von oben herunter konstruierten. Der neue Staat wollte den "Homo LASTus"-Bürger, den laizistischen, kemalistischen (Atatürkçü), nichtpraktizierenden sunnitischen Türken.

Journalisten als Putschisten

Neben vielen anderen Mechanismen machten sich die Jungtürken für diesen Zweck eben auch die Medien zunutze. Ihre politische und wirtschaftliche Hegemonie sollte nun für immer erhalten bleiben.

Die vom Staat geförderte türkische Bourgeoisie hatte die Aufgabe, ihr Medienmonopol für diese hegemonialen Zwecke auszunutzen. Pressefreiheit war den Menschen fremd, besonders den praktizierenden Muslimen, welche die Mehrheit des Landes bilden. Daher nehmen sie die alte Elite heute kaum ernst.

Der Journalist Ahmet Şık nach seiner Freilassung in Istanbul; Foto: dpa
Der türkische Enthüllungsjournalist Ahmet Şık war ein Jahr lang inhaftiert. Er wurde von der Justiz beschuldigt, den Geheimbund Ergenekon mit dem Ziel des Sturzes der türkischen Regierung unterstützt zu haben.

​​Ahmet Şık, Nedim Şener, Nuray Mert sowie andere Journalisten wurden mit der Begründung angeklagt, Ergenekon – eine nationalistisch-terroristische Untergrundorganisation in der Türkei – die PKK oder andere Organisationen direkt oder indirekt zu unterstützen. Die sehr abstrakt und breit formulierten Paragrafen des Strafgesetzbuches erleichtern es, berufliche Aktivitäten der Journalisten mit illegalen politischen Bewegungen oder Putschplänen zu assoziieren.

Einige der am häufigsten verwendeten Paragrafen des Strafgesetzbuches überschneiden sich mit prinzipiellen Recherchemethoden. Dazu gehören das Sprechen mit Sicherheitsbeamten und der Erhalt von Dokumenten. Dazu gehören der Paragraf 285 (das Verletzen der Vertraulichkeit einer Untersuchung) und Paragraf 288 (der Versuch, einen Prozess zu beeinflussen).

Unter "Ergenekon"-Verdacht

"Seit 2008 wurde ich 75 Mal angeklagt. In etwa der Hälfte der Fälle bin ich freigesprochen worden", berichtet Büsra Erdal, eine Reporterin der regierungsnahen Tageszeitung "Zaman". Sie verfolgt die Fälle Ergenekon und Balyoz (Vorschlaghammer), ein weiterer mutmaßlicher Plan der türkischen Streitkräfte, die AKP-Regierung zu stürzen.

Es ist sehr gefährlich, über solch empfindliche Fälle zu berichten. Typische Anklagen basieren meist auf den Paragrafen des Strafgesetzbuches, die die "Verletzung der Vertraulichkeit der Untersuchung" oder "den Versuch auf Einflussnahme auf einen Prozess" behandeln.

Als Erdal zum Beispiel eine Analyse schrieb, in der sie die Qualifikationen und Kompetenzen der Richter im Fall Balyoz infrage stellte, wurde sie wegen "Beleidigung der Justiz", "Verletzung der Geheimhaltung" und "Versuch, ein Verfahren zu beeinflussen" angeklagt.

Fatih Cicek

© Qantara.de 2013

Redaktion: Arian Fariborz/Qantara.de