Vater und Mutter außen vor
Die Wände sind mit auffälliger gelber Farbe gestrichen, darauf zwei Poster einer traumhaften Wüstenlandschaft. Auf einem kleinen Regal über dem Bett ist der Platz für den Kuschel-Pinguin, daneben die Nivea-Creme und das deutsche Grundgesetz. Von seinem Schlafplatz aus blickt Fardus direkt auf die Kirchturmspitze eines kleinen hessischen Dorfes in der Nähe von Limburg.
Seit etwa einem Jahr ist das Dreibettzimmer in einer Flüchtlingsunterkunft seine neue Heimat. Im November 2015 ist der damals 16-Jährige mit seinen beiden älteren Brüdern von Syrien nach Deutschland geflüchtet. Die Mutter lebt noch in Syrien, der Vater ebenfalls, aber sie haben sich inzwischen getrennt. Fardus' Schwester und ihr Mann sind seit Monaten vermisst.
Für den minderjährigen Syrer und seine Brüder geht es in diesen Tagen um vieles: Noch in diesem Monat wird Fardus 18 Jahre alt und bis dahin muss seine Mutter in Deutschland sein, damit die Familie auf legalem Wege zusammenbleiben kann. "Meine Mutter ist für mich die wichtigste Person in meinem Leben. Ohne sie geht nichts. Ich habe große Angst, sie nie mehr wiederzusehen", sagt der 17-Jährige. Er kämpft mit den Tränen.
Kaum Chancen auf Familienzusammenführung
Nach dem Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention haben Flüchtlinge, die in Deutschland offiziell anerkannt sind, das Recht, die Kernfamilie zu sich zu holen. Zur Kernfamilie gehören die Ehegatten und die leiblichen Kinder, nicht aber die Eltern. Wer noch minderjährig ist, hat ebenso das Recht auf Familiennachzug. So jedenfalls lautete noch bis vor kurzem die gesetzliche Regelung.
Mit der Verabschiedung des Asylpakets II im Frühjahr 2016 wurde jedoch der Familiennachzug stark begrenzt. Seitdem gilt: Für alle Flüchtlinge mit eingeschränktem, also subsidiären Status, wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Das gilt auch für Minderjährige und den Nachzug ihrer Eltern.
Die Aussetzung verstoße klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention, sagt Karim Al-Wasiti von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Unterdessen verkündete die SPD nach dem Abschluss der Nachverhandlungen zum Asylpaket II Anfang 2016, dass die "Humanität" sich durchgesetzt habe. Gemeint war die sogenannte Härtefallregelung. Danach könnten auch Minderjährige mit nur eingeschränktem Flüchtlingsstatus nach einer Härtefallprüfung ihre Eltern mit sofortiger Wirkung zu sich holen. Aktuellen Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios zufolge wurde diese Regelung jedoch nie umgesetzt.
Aussichtslose Härtefallregelung
Fardus, der noch keinen Bescheid über die Anerkennung als Flüchtling hat, hofft mit anwaltlicher Hilfe auf eine vollständige Anerkennung seines Flüchtlingsstatus, der ihm den Nachzug seiner Mutter zumindest rein rechtlich ermöglichen würde. Das aber ist ungewiss: Seit dem Asylpaket II entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Syrern immer häufiger lediglich auf subsidiären Schutz. Damit hätte Fardus jedoch nur noch die Chance, einen Nachzug seiner Mutter über eine Härtefallregelung zu erwirken – ein fast aussichtsloses Unterfangen.
Immer mehr Heranwachsende leben ohne ihre Eltern in einem für sie fremden Land. Laut Informationen der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl stieg der Anteil der entsprechenden Bescheide mit nur eingeschränktem Schutz von unter 20 im Frühjahr auf mehr als 70 Prozent im August letzten Jahres. "Für die jungen Leute hat das verheerende Folgen: Ihr Alltag ist von Sorgen um die Angehörigen geprägt. Sie können sich daher nicht auf schulische Belange konzentrieren", berichtet Karim Al-Wasiti.
Missstände in Ämtern
Fardus, der noch in diesem Monat 18 Jahre alt wird, läuft die Zeit davon. Immer wieder schaut er mit sorgenvollem Blick nach oben. Denn abgesehen von einem noch nicht vorliegenden BAMF-Bescheid gibt es noch weitere, schier unüberwindbare Schwierigkeiten – und Missstände: "Bis Ende 2015 vertrat man bei den zuständigen Behörden die Auffassung, dass man minderjährige Flüchtlinge nicht zu einem Interview einladen dürfe", sagt Sylvia H., die sich ehrenamtlich um Fardus kümmert.
"Dass aber das eine das andere ausschließt, diesen Missstand hat man dann wohl doch entdeckt", so die Flüchtlingshelferin. Ist die Volljährigkeit erreicht und eine Einladung zum Interview möglich, haben die Flüchtlinge schließlich keine Rechte mehr, ihre Eltern zu sich zu holen.
Seit Januar 2016 gibt es eine Anweisung an die dem BAMF unterstehenden Behörden, auch Minderjährige ab 14 Jahren zu einem Interview einzuladen. In der Praxis aber sei diese Anweisung bei den Mitarbeitern oft nicht bekannt, erzählt Sylvia. "Immer wenn ich beim Amt war und mich um eine Familienzusammenführung bemüht habe, wurde mir dort gesagt: 'Erst wenn Du eine Anerkennung als Flüchtling hast, kannst Du Deine Mutter hierher holen'", sagt Fardus. "Eine Einladung zum Interview bekommt man nur dann, wenn man 18 Jahre alt ist. Und dies ist wiederum die Voraussetzung für den Erhalt des Flüchtlingsstatus."
Fardus verlor daher wertvolle Zeit. Dank des hartnäckigen Engagements seiner Flüchtlingshelferin haben er und seine beiden Brüder für ihre Mutter einen Termin zur Visavergabe beim deutschen Konsulat in Istanbul vereinbaren können. Ein kleines Wunder. Denn die Wartezeiten für solche Termine zur Visavergabe bei den deutschen Botschaften im Ausland betragen derzeit mindestens ein Jahr. Es herrsche dort noch immer ein eklatanter Personalmangel, klagt Karim Al-Wasiti. "Wir sprechen von 94 Personen in sechs deutschen Auslandsvertretungen, die die Familienzusammenführung bearbeiten." Das sei definitiv zu wenig, so Al-Wasiti.
Trotz Termin keine Einreise in die Türkei möglich
Doch selbst wenn ein Termin zur Visavergabe erteilt wurde, gibt es für die Betroffenen weitere Hürden, an denen eine Familienzusammenführung oft in letzter Minute noch scheitert. Dieses Schicksal könnte auch Fardus‘ Familie treffen. Seine Mutter muss von Damaskus nach Istanbul reisen, um den Termin beim Konsulat in Istanbul wahrnehmen zu können. Hierfür aber braucht sie ein Visum von türkischer Seite, um in die Türkei einreisen zu können.
"Seit Anfang letzten Jahres kommen Syrer faktisch nicht mehr in die Türkei und auch nicht nach Jordanien, selbst wenn sie einen Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung haben", sagt Karim Al-Wasiti. Pro Asyl habe sich diesbezüglich schon an das Auswärtige Amt gewandt. Man müsse mit den türkischen Behörden reden und erwirken, dass in solchen Fällen eine erleichterte Einreise in die Türkei möglich ist. Doch bis jetzt sei die Situation unverändert, so Karim Al-Wasiti.
"Im Moment konzentrieren sich die Bearbeitungsverfahren zur Familienzusammenführung auf zwei deutsche Auslandsvertretungen: im libanesischen Beirut und im nordirakischen Erbil." Das führe zu noch höheren Wartezeiten. Bei der Deutschen Botschaft in Erbil müsse man für einen Termin zur Visavergabe inzwischen mit Wartezeiten von 15 Monaten rechnen.
Mit jedem Tag schwindet für Fardus und seine Brüder die Hoffnung, ihre Mutter aus Damaskus doch noch hierher holen zu können. Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es allerdings noch: die Vereinbarung eines Sondertermins über das Auswärtige Amt in der Deutschen Botschaft in Beirut noch vor Fardus' 18. Geburtstag.
Ulrike Hummel
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